ZurückEmpfehlungsbedingungen von HeWo Systems
Fassung vom 1. Oktober 2026
HeWo Systems GbR, Elbchaussee 17, 22765 Hamburg ("HeWo")
1. Worum es geht
Sie empfehlen HeWo einem anderen Betrieb. Meldet sich dieser über Ihren persönlichen Link oder Code an und bezahlt ein Abo, erhalten Sie 75 € als Guthaben auf Ihre HeWo-Rechnung.
2. Wer teilnehmen kann
2.1 Teilnehmen können Betriebe mit einem HeWo-Konto, die als Unternehmer handeln. Verbraucher sind ausgeschlossen.
2.2 Wer bereits am Partnerprogramm von HeWo teilnimmt, nimmt nicht zusätzlich an der Empfehlung teil.
2.3 Ein geworbener Betrieb kann nur einem Werber zugeordnet werden, und nur wenn er sich nach Erstellung des Links neu registriert. Bestehende Kunden können nicht geworben werden. Eine Empfehlung an Sie selbst oder an einen von Ihnen betriebenen Betrieb zählt nicht.
3. Wann die Prämie entsteht
3.1 Die Prämie entsteht, wenn der geworbene Betrieb die erste Rechnung für ein Abo bezahlt hat und diese Rechnung ein Entgelt über 0 € enthält. Gutscheine über 100 %, reine Einmalkäufe und Enterprise-Verträge zählen nicht.
3.2 Gutgeschrieben wird frühestens 30 Tage nach dieser Zahlung. Vorher prüft HeWo einmal, frühestens am 30. Tag nach der Zahlung, ob die Rechnung bezahlt und das Abo des geworbenen Betriebs weder beendet noch gekündigt ist. Maßgeblich ist der Stand bei dieser Prüfung: Ist das Abo dann beendet oder gekündigt, auch wenn die Kündigung erst später wirksam wird, entfällt die Prämie. Eine Kündigung, die erst nach dieser Prüfung erklärt wird, lässt die Prämie unberührt. Wird die Zahlung bis zur Gutschrift zurückerstattet oder zurückgebucht oder wird die Rechnung ungültig, entfällt die Prämie ebenfalls. Das gilt auch für eine vorgemerkte Prämie (Ziffer 5.2).
3.3 Je Werber werden höchstens zehn Prämien pro Kalenderjahr gutgeschrieben.
4. Höhe und Form der Prämie
4.1 Die Prämie beträgt 75 € brutto je Empfehlung.
4.2 Die Prämie wird als Guthaben auf Ihrem HeWo-Kundenkonto gutgeschrieben und mit künftigen HeWo-Rechnungen verrechnet. Ein nicht verbrauchter Rest bleibt bestehen, auch wenn der Vertrag zwischenzeitlich endet, bis Sie erneut ein Abo abschließen. Eine Barauszahlung findet nicht statt.
5. Gutschriftverfahren und Umsatzsteuer
5.1 Die Prämie ist das Entgelt für Ihre Vermittlung. HeWo erstellt Ihnen dafür im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG automatisch eine Gutschrift und schickt sie an die E-Mail-Adresse Ihres Administratorkontos. Mit der Aktivierung Ihres Links stimmen Sie diesem Verfahren zu.
5.2 Die Angaben auf der Gutschrift (Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr.) übernimmt HeWo aus Ihren Rechnungsdaten. Fehlen sie oder enthalten sie Zeichen, die die Gutschrift nicht darstellen kann, bleibt die Prämie vorgemerkt, bis Sie sie ergänzt oder angepasst haben.
5.3 Sind Sie Regelbesteuerer, ist die Umsatzsteuer (derzeit 19 %) im Betrag von 75 € enthalten und wird auf der Gutschrift ausgewiesen. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG, setzen Sie beim Aktivieren den entsprechenden Haken; die Gutschrift enthält dann keine Umsatzsteuer. Setzen Sie den Haken nicht, behandelt HeWo Sie als Regelbesteuerer. Eine nach diesen Bedingungen ausgewiesene Umsatzsteuer schulden Sie gegenüber dem Finanzamt.
5.4 Der Haken lässt sich ändern, bis die erste Gutschrift erstellt wurde. Danach steht die Angabe fest. Ändert sich Ihre steuerliche Einordnung, wenden Sie sich an den HeWo-Support; einer unzutreffenden Gutschrift können Sie nach Ziffer 5.5 widersprechen.
5.5 Sie können einer Gutschrift innerhalb von 30 Tagen nach Zugang widersprechen. Ohne Widerspruch gilt sie als anerkannt.
6. Missbrauch
Bei Selbstwerbung, vorgetäuschten Anmeldungen oder anderem Missbrauch kann HeWo Prämien verweigern oder die Teilnahme beenden.
7. Datenschutz
Sie sehen nur Datum und Stand Ihrer Empfehlungen, keine Namen der geworbenen Betriebe. Der geworbene Betrieb erfährt nicht, wer ihn empfohlen hat. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
8. Änderungen
HeWo kann diese Bedingungen und die Empfehlung für künftige Empfehlungen ändern oder beenden. Bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen.