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Neue Nutzungsbedingungen

Die Fassung vom 18. Oktober 2026 gilt für Neuregistrierungen und für Betriebe, die ihr zugestimmt haben. Für alle anderen Betriebe gilt bis zur Zustimmung des Administrators die bisherige Fassung unverändert weiter; allein wegen einer fehlenden Zustimmung sperren wir den Zugang nicht.

Fragen oder keine Zustimmung? Schreiben Sie uns an kontakt@hewosystems.com.

Die wichtigsten Änderungen

  1. Vertragspartner (Ziffer 1): Vertragspartner ist der Betrieb. Er wird mit „Sie“ bezeichnet; „Nutzer“ sind Sie und Ihre Beschäftigten.
  2. Testzugänge (Ziffer 3): Der Anbieter kündigt die Löschung der Daten eines Testzugangs mindestens 14 Tage vorher in Textform an, und Sie können Ihre Daten bis dahin exportieren.
  3. Entgeltänderung (Ziffer 4): Eine Preisänderung gilt nur, wenn Sie zustimmen. Der Anbieter macht ein Änderungsangebot mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der Laufzeit, für die das neue Entgelt gelten soll. Stimmen Sie nicht zu, bleibt es bis zum Ende der Laufzeit beim bisherigen Entgelt. Bisher galt die Änderung als vereinbart, wenn Sie nicht widersprachen.
  4. Elektronische Rechnung (Ziffer 4): Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; sobald das Gesetz das strukturierte Format vorschreibt, stellt der Anbieter es aus.
  5. Auftragsverarbeitung (Ziffer 8): Für Ihre Betriebsdaten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; für die eigenen Verarbeitungen des Anbieters die Datenschutzerklärung.
  6. Verfügbarkeit (Ziffer 10): Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, plant Wartung nach Möglichkeit nachts zwischen 22 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen und bearbeitet gemeldete Störungen in der Regel binnen eines Werktags. Eine prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Die Haftungsregeln bleiben unverändert.
  7. Änderung der Bedingungen (Ziffer 11): Der Anbieter kann die Bedingungen nur mit Ihrer Zustimmung ändern; ohne sie gelten die bisherigen weiter. Ohne Zustimmung sind nur zwingende gesetzliche Anpassungen sowie die Berichtigung von Schreibfehlern und Verweisen möglich. Bisher genügte die weitere Nutzung.
  8. Datenexport und Vertragsende (neue Ziffer 12): Sie können Ihre Daten jederzeit exportieren; nach Vertragsende wird vorher ein Export angeboten. Die Schlussbestimmungen sind jetzt Ziffer 13.

Maßgeblich sind die Texte. Die Gegenüberstellung unten wird aus beiden Fassungen errechnet.

Gegenüberstellung

Bisherige Fassung 2026-08-07 · Volltext · Neue Fassung 2026-10-18 · Volltext · 7 Änderungen, 22 unveränderte Absätze

Bisher

Nutzungsbedingungen Stand: 2026-08-07

Neu

Nutzungsbedingungen Fassung vom 18. Oktober 2026

… 1 Absatz unverändert …

Bisher

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „HeWo“ (Web-Anwendung und mobile App) der HeWo Systems GbR, Bo Herzog und Lios Wolters, Elbchaussee 17, 22765 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“). Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB; die Software richtet sich nicht an Verbraucher. Mit der Registrierung oder der ersten Nutzung erkennt der Nutzer diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

Neu

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „HeWo“ (Web-Anwendung und mobile App) der HeWo Systems GbR, Bo Herzog und Lios Wolters, Elbchaussee 17, 22765 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“). Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB; die Software richtet sich nicht an Verbraucher. Vertragspartner des Anbieters ist der Betrieb (Unternehmer), für den das Konto angelegt wurde; er wird in diesen Bedingungen mit „Sie“ bezeichnet. „Nutzer“ sind Sie und die Beschäftigten, die die Software mit ihren Konten für Sie nutzen. Mit der Registrierung oder der ersten Nutzung erkennt der Nutzer diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

… 3 Absätze unverändert …

Bisher

Test- und Pilotzugänge werden ausschließlich zur Erprobung der Software für den eigenen betrieblichen Bedarf eingeräumt. Sie sind zeitlich begrenzt, personengebunden und können vom Anbieter jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Anspruch auf Fortführung, Verfügbarkeit oder Übernahme von Testdaten in einen späteren Produktivbetrieb besteht nicht. Nach Ende des Testzeitraums können die im Testzugang angelegten Daten gelöscht werden. Die Weitergabe von Testzugängen an Dritte ist untersagt.

Neu

Test- und Pilotzugänge werden ausschließlich zur Erprobung der Software für den eigenen betrieblichen Bedarf eingeräumt. Sie sind zeitlich begrenzt, personengebunden und können vom Anbieter jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Anspruch auf Fortführung, Verfügbarkeit oder Übernahme von Testdaten in einen späteren Produktivbetrieb besteht nicht. Nach Ende des Testzeitraums darf der Anbieter die im Testzugang angelegten Daten löschen; er kündigt dies mindestens 14 Tage vorher in Textform an, und Sie können Ihre Daten bis dahin über die Exportfunktionen oder auf Anforderung bei uns abrufen. Die Weitergabe von Testzugängen an Dritte ist untersagt.

… 6 Absätze unverändert …

Bisher

Der Anbieter darf die Entgelte mit Wirkung für künftige Laufzeiten ändern. Eine Änderung wird dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Laufzeit in Textform mitgeteilt; widerspricht der Nutzer nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit, gilt die Änderung ab der Verlängerung als vereinbart. Widerspricht er, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit. Für den bereits laufenden, im Voraus bezahlten Zeitraum bleiben die vereinbarten Entgelte unverändert.

Neu

Elektronische Rechnung. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch bereit, in der Regel als PDF-Datei per E-Mail oder über die Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters. Sie stimmen der Übermittlung elektronischer Rechnungen zu. Sobald das Gesetz für Rechnungen an Unternehmer eine elektronische Rechnung im strukturierten Format vorschreibt, stellt der Anbieter diese Rechnungen in diesem Format aus.

Entgeltänderung. Der Anbieter kann das Entgelt für eine künftige Laufzeit ändern. Er teilt Ihnen die beabsichtigte Änderung (Änderungsangebot) mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der Laufzeit, für die das geänderte Entgelt gelten soll, in Textform mit und weist darauf hin, dass die Änderung nur gilt, wenn Sie ihr zustimmen. Sie stimmen zu, indem Sie das Änderungsangebot in der Anwendung bestätigen oder dem Anbieter Ihre Zustimmung in Textform mitteilen. Stimmen Sie nicht zu, bleibt es bis zum Ende der Laufzeit, die dem vorgeschlagenen Beginn vorausgeht, bei dem bisherigen Entgelt; der Vertrag verlängert sich danach nicht. Das Entgelt für eine bereits laufende, im Voraus bezahlte Laufzeit bleibt unverändert. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer geben wir weiter.

… 8 Absätze unverändert …

Bisher

Sämtliche Rechte an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Benutzeroberfläche, ihren Datenbanken, Marken, Logos und Inhalten stehen dem Anbieter zu. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. Die vom Nutzer eingegebenen Daten bleiben dessen Eigentum; der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich im Rahmen des Vertrags und der Datenschutzerklärung.

Neu

Sämtliche Rechte an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Benutzeroberfläche, ihren Datenbanken, Marken, Logos und Inhalten stehen dem Anbieter zu. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. Die von Ihnen eingegebenen Daten bleiben Ihre Daten. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag; für seine eigenen Verarbeitungen gilt die Datenschutzerklärung.

… 2 Absätze unverändert …

Bisher

10. Verfügbarkeit und Haftung

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch — insbesondere in Test- und Pilotphasen — keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Testzugänge gilt zusätzlich: Sie werden unentgeltlich bereitgestellt; die Haftung richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Regeln für unentgeltliche Leistungen.

Neu

10. Verfügbarkeit, Wartung und Haftung

10.1 Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit und bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; für Testzugänge wird keine Verfügbarkeit zugesagt.

10.2 Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen durch. Wartungen, die die Nutzung voraussichtlich länger als 30 Minuten einschränken, kündigt er mindestens 24 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an. Dringende Wartungen, etwa zur Abwehr einer Sicherheitslücke, darf er jederzeit vornehmen; er hält sie so kurz wie möglich.

10.3 Störungen, die Sie dem Anbieter unter kontakt@hewosystems.com melden, bearbeitet er an Werktagen in der Regel binnen eines Werktags nach Eingang der Meldung.

10.4 Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Software bleiben unberührt. Zeiten, in denen die Software wegen höherer Gewalt oder wegen Ihrer Internetverbindung, Ihrer Geräte oder von Ihnen eingebundener Dienste Dritter nicht nutzbar ist, gelten nicht als Mangel der Software.

10.5 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Testzugänge gilt zusätzlich: Sie werden unentgeltlich bereitgestellt; die Haftung richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Regeln für unentgeltliche Leistungen.

… 1 Absatz unverändert …

Bisher

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, etwa bei Funktionsänderungen oder geänderter Rechtslage. Über Änderungen wird in der Anwendung informiert; die weitere Nutzung setzt die Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung voraus. Widerspricht der Nutzer, kann er die Nutzung beenden; bereits erworbene Ansprüche bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Neu

11.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft nur mit Ihrer Zustimmung ändern; für Änderungen des Entgelts gilt ausschließlich Ziffer 4. Der Anbieter teilt Ihnen die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt in Textform mit und nennt die geänderten Klauseln. Sie stimmen in der Anwendung oder in Textform zu. Ohne Ihre Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen weiter.

11.2 Ohne Ihre Zustimmung darf der Anbieter nur Änderungen vornehmen, die wegen einer Änderung des Gesetzes oder einer bindenden behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zwingend erforderlich sind oder die lediglich Schreibfehler und Verweise berichtigen, ohne Rechte und Pflichten zu ändern. Er informiert Sie darüber in Textform.

11.3 Stimmen Sie einer Änderung nach 11.1 nicht zu, kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen.

12. Datenexport und Vertragsende

Sie können Ihre Daten während der Laufzeit über die Exportfunktionen der Software abrufen. Nach Vertragsende löschen wir Ihre Daten nach Ziffer 11 des Auftragsverarbeitungsvertrags und bieten Ihnen vorher einen Export an. Unterlagen, die Sie nach Steuer- und Handelsrecht aufbewahren müssen, müssen Sie vor der Löschung exportieren und selbst vorhalten.

13. Schlussbestimmungen

… 1 Absatz unverändert …